Celaflor Rosen- und Zierpflanzen Pilzfrei Saprol 2 x 4 ml |
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Artikelnummer | 3426 |
EAN | 4062700834268 |
Versandgewicht | 0,10 kg |
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Rosen- und Zierpflanzen Pilzfrei Saprol 2 x 4 ml von Celaflor, mit der Art-Nr.: 3426 und der EAN: 4062700834268
Bekämpft häufige Pilzkrankheiten an Rosen und anderen Zierpflanzen
Eigenschaften
Vollsystemisch wirkendes Konzentrat mit Vitaleffekt
Bekämpft häufige Pilzkrankheiten an Rosen und anderen Zierpflanzen sowie Gemüse
Breit wirksam, gegen: Rostpilze, Echter und Falscher Mehltau, Blattfleckenkrankheiten, Kraut- und Braunfäule, Samtfleckenkrankheit und Buchsbaumtriebsterben
Unterbindet die Sporenkeimung
Für Freiland und Gewächshaus
Kurze Wartezeiten
Inhaltstoffe
250 g/l (23,2 Gew.-%) Azoxystrobin
Gebrauchsanleitung
Kultur
Schadorganismus
Aufwandmenge
Anwendungszeitpunkt
Häufigkeit
Wartezeit
Zierpflanze (Gewächshaus)
Rostpilz
1 Portionsflasche in 5 L Wasser
Bei Befallsgefahr in Abständen von 8 - 12 Tagen
2
Keine
Zierpflanze (Freiland)
Rostpilz
1 Portionsflasche in 5 L Wasser
Bei Befallsgefahr
1
Keine
Tomate (Gewächshaus)
Kraut und Braunfäule, Samtfleckenkrankheit, Echter Mehltau
1 Portionsflasche in 5 L Wasser
Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome in Abständen von 8 - 12 Tagen
2
3 Tage
Gurke (Gewächshaus)
Echter Mehltau, Falscher Mehltau
1 Portionsflasche in 5 L Wasser
Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome in Abständen von 8 - 12 Tagen
2
3 Tage
Gurke (Freiland)
Echter Mehltau, Falscher Mehltau
1 Portionsflasche in 2,4 - 4,2 L Wasser für 40 m²
Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome in Abständen von 8 - 12 Tagen
2
3 Tage
Zucchini (Freiland)
Echter Mehltau
1 Portionsflasche in 2,4 - 4,2 L Wasser für 40 m²
Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome in Abständen von 8 - 12 Tagen
2
3 Tage
Blumenkohl, Blattkohle, Kopfkohle, Rosenkohl (Freiland)
Kohlschwärze, Weißer Rost, Ringfleckenkrankheit
1 Portionsflasche in 2,4 - 4,2 L Wasser für 40 m²
Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome in Abständen von 8 - 12 Tagen
2
14 Tage, Blumenkohl 10 Tage
Salat, Endivien
Falscher Mehltau, Schwarzfäule
1 Portionsflasche in 2,4 - 4,2 L Wasser für 40 m²
Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome in Abständen von 8 - 12 Tagen
2
14 Tage
Kartoffel (Freiland)
Alternaria-Dürrflecken
1 Portionsflasche in 1,6 - 4,8 L Wasser für 80 m²
Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome in Abständen von 14 - 28 Tagen
2
7 Tage
Möhren (Freiland)
Echter Mehltau, Möhrenschwärze, Blattfleckenkrankheit
1 Portionsflasche in 0,8 - 2,4 L Wasser für 40 m²
Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome
2
14 Tage
Tipps zur Anwendung
Vor Gebrauch gut schütteln. Mittel unter Rühren ins Wasser geben.Tipps zur Anwendung
Der beste Behandlungserfolg wird erzielt, wenn frühzeitig behandelt wird und regelmäßige Spritzfolgen eingehalten werden.
Wichtigist einevollständige Benetzung der Blattmasse mit der Spritzbrühe.
Die Spitzbrühe gleichmäßig auf den Pflanzen und auch auf den Blattunterseiten verteilen.
Immer nur soviel Spritzbrühe ansetzen wie zur Behandlung notwendig ist und noch am selben Tag ausbringen.
Keine Anwendung bei hoher Regenwahrscheinlichkeit, bei praller Sonne oder Temperaturen über 25°C.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Die benötigten Informationen zur sicheren Anwendung des Produkt finden Sie im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers.
Hier finden Sie 10 Ratschläge zur Anwendung eines Pflanzenschutzmittels.
Hier finden Sie die BVL Info Broschüre.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirt-schaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zu-ständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebs-flächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Anwendung durch den nicht-beruflichen Anwender zulässig.